SPD Denkendorf

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Haushaltsrede - SPD-Kreistagsfraktion

Veröffentlicht am 11.11.2014 in Kreistagsfraktion

Haushalt 2015

Fraktionsvorsitzende Sonja Spohn

Sehr geehrter Herr Eininger, sehr geehrte Frau Dostal, sehr geehrte Herren und Damen, liebe Kollegen und Kolleginnen,
die zweite Lesung des Haushalts mit der Einbringung von Anträgen ist alljährlich praktiziertes und wichtiges Ritual und gibt den Fraktionen die Möglichkeit, ihre Positionen und Schwerpunktsetzungen deutlich zu machen.

Immer sind diese auch bestimmt und geprägt von Rahmenbedingungen.

In diesem Jahr sind es die schwerwiegenden weltpolitischen Krisen, die gewalttätigen, menschenverachtenden Massaker, die eine Dimension haben, die erschreckend ist und wir für nicht mehr für möglich gehalten haben - allein das Wissen darum ist unerträglich.
Im Vergleich dazu sind unsere Probleme und Sorgen marginal.
Wir sind im 21. Jahrhundert nicht nur weltweit vernetzt, sondern auch weltweit betroffen.
Die Rußland-Ukraine-Krise hat Auswirkungen auch auf unsere Wirtschaft.


FLÜCHTLINGE
Katastrophen wie Krieg und Gewalt beschäftigen und berühren nicht nur, wir sind auch mit deren Folgen konfrontiert. Die Verstärkung der Konflikte bringt auch eine weitere Zunahme von Flüchtlingen mit sich.
Für alle staatlichen Ebenen – Kommunen, Landkreise, Land und Bund – stellt diese Aufgabe aktuell ohne Frage eine große, die größte Herausforderung dar. Eine Herausforderung, der wir uns aus humanitären Gründen stellen müssen und die wir auch gemeinsam meistern können und werden – davon sind wir überzeugt!
Bedauerlicherweise hat unser Landkreis durch die angekündigte Weigerung, zunächst keine weiteren Flüchtlinge mehr aufzunehmen, bundesweit unrühmliche Aufmerksamkeit erhalten. Zu begrüßen ist, dass zwischenzeitlich von dieser Verweigerungshaltung Abstand genommen wurde.
Eine Zeigefinger-Mentalität ist nicht hilfreich. Wie wir ja wissen, zeigt bei einer solchen Geste zwar ein Finger auf andere, aber drei auf einen selbst.
Es geht darum, zu handeln und unterstützend und konstruktiv an Lösungen mitzuwirken.
Wenn die grundsätzliche Haltung eine offene und positive ist, dann werden sich auch Wege finden lassen.
Wir verkennen überhaupt nicht die Problematik, die unbestritten gegebenen Schwierigkeiten und Hürden. Die können bei einer solchen Sachlage gar nicht anders sein.
Die Unterbringung in einer Sporthalle ist für alle Betroffenen sicherlich keine gute Lösung. Es wäre wünschenswert, zeitnah eine andere Möglichkeit zu finden.
Und wir stellen überhaupt nicht in Frage, dass von allen damit Beschäftigten ein hoher Einsatz gebracht wird. Ich kann unseren bereits diesbezüglich im letzten Jahr geäußerten Dank nur noch einmal unterstreichen. Meinen persönlichen Respekt haben alle, die sich für Flüchtlinge einsetzen und einbringen, ob haupt- oder ehrenamtlich.
Von der Landkreisverwaltung sind unsere Kommunen aufgefordert, bis zum 1. Dezember eine Rückmeldung zu geben, wie viele Flüchtlinge jeweils im kommenden Jahr aufgenommen werden können. Diese Anfrage hat bereits Bewegung gebracht.
Morgen wird ein Runder Tisch zu diesem Themenfeld stattfinden.
Dieser Weg der Handlungsorientierung muss fortgesetzt werden.
Wir beantragen deshalb, regelmäßig bei jeder VFA-Sitzung einen Sachstandsbericht zur Flüchtlingsunterbringung in unserem Landkreis einzubringen. Die von uns als notwendig erachteten Angaben sind im Antrag angeführt.
Aufgrund einer regelmäßigen Berichterstattung kann festgestellt werden, welche Gemeinden ihren Verpflichtungen nachkommen und welche konkreten Gründe für Verzögerungen vorliegen.
Wir empfehlen, bei Verhandlungen über Angebote mit den Gemeinden die jeweiligen Baurechtsämter von vornherein mit einzubeziehen.
Entscheidend ist, dass anhand der Informationen der Handlungsbedarf aufgezeigt und Transparenz geschaffen wird. Uns ist bewusst, dass eine personenscharfe Erfüllung der Quote nicht immer möglich sein wird. Wir gehen aber auch davon aus, ja, wir sind uns sicher, dass eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Gemeinden gegeben sein wird, da diese für die Anschlussunterbringung verantwortlich sind
Nicht außer Acht gelassen werden dürfen und sollten bei diesem schwierigen und weiten Themenfeld, was auch Fakt ist, welche Reaktionen und Veränderungen es zwischenzeitlich auf Bundes- und Landesebene gegeben hat.
Der bundespolitisch vereinbarte Asylkompromiss wäre ohne die Position der baden-württembergischen Landesregierung so nicht möglich gewesen.
Im Gegenzug hat es auf Bundesebene Veränderungen bezüglich der Residenzpflicht und im Hinblick auf eine Arbeitsplatzsuche gegeben.
Vom Land werden in den kommenden beiden Jahren insgesamt 625,3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, das bestätigte Finanzminister Nils Schmid bei der gestrigen Haushaltseinbringung im Landtag. Für eine pauschale Kostenerstattung werden insgesamt 616 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, das sind 238 Millionen Euro mehr. Ein Sonderwohnungsbauprogramm für Kommunen zum Bau von Wohnungen für Flüchtlinge wird aufgelegt. Bei der Rücklage von Haushaltsrisiken in der Größenordnung von 700 Millionen Euro sind für den Flüchtlingsbereich 300 Millionen Euro vorgesehen.
Vorbehalte, Verunsicherungen, ja Ängste aufgrund einer anderen Sozialisation und Kultur, unterschiedlicher Einstellungen und Verhaltensweisen der Flüchtlinge sind verständlich.
Diese gilt es ernst zu nehmen und es werden sich nicht alle ausräumen lassen.
Wichtig sind Informationen, eine sachliche Auseinandersetzung und vor allem eine grundsätzlich positive und unmissverständliche Positionierung.
Derer gibt es in unserem Landkreis auch erfreulich zahlreiche, das haben Stellungnahmen - insbesondere auch von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern - in den letzten Tagen deutlich gemacht.
In der Bevölkerung ist eine Bereitschaft gegeben, kann auf ein großes ehrenamtliches Engagement gebaut werden – das hat nicht zuletzt das Beispiel Meßstetten deutlich gemacht.


BILDUNG und BETREUUNG
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist für uns eine Fortführung des regionalen Schulentwicklungsplanes, der aus dem Jahr 2010 datiert – ein diesbezüglicher Antrag ist gestellt.
Die Bedeutung von Bildung ist unbestritten. Bildung ist eine entscheidende Ressource. Bildung bedeutet Teilhabe.
Die demografische Entwicklung, die kommunale Schulentwicklungsplanung und die Möglichkeit der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen haben die Schullandschaft stark verändert. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf das berufliche Schulwesen in unserem Landkreis. Deshalb ist es erforderlich der aktuell gegebenen Situation durch die Fortschreibung Rechnung zu tragen, Anliegen zu erörtern und Schwerpunkte zu definieren.
Wir begrüßen, dass im Haushalt 2015 eine Planungsrate für die Albert-Schäffle-Schule eingesetzt ist. Die Entscheidung – Sanierung oder Neubau – steht schon länger an. Wir hoffen, dass zeitnah eine getroffen werden kann.


Inklusion
Im nächsten Jahr ist eine Entscheidung über die Freigabe für den 8. Bauabschnitt der Rohräckerschule zu treffen.
Unverändert gilt, dass die Generalsanierung und Erweiterung der Rohräckerschule notwendig und richtig ist.
Wir stehen zur UN-Menschenrechtskonvention von 2009 und dem damit verbundenen Wahlrecht für Eltern von Kindern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.
Es empfiehlt sich, diese UN-Richtlinie genau anzuschauen. Fehlinterpretationen führen zu Verwirrungen und Verunsicherungen.
Die UN-Konvention fordert keine Radikallösung. Die Grundforderung ist, dass kein Kind vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden darf.
Es geht darum, dass das einzelne Kind und sein Wohl gesehen werden muss.
Diese Zielvorstellung geht primär auf die Tatsache zurück, dass weltweit immer noch etwa 25 Millionen Kinder mit Behinderungen im Primärschulalter überhaupt keine Schule besuchen können.
Inklusives Bildungssystem bedeutet demnach, es muss alle Kinder, also auch Kinder mit Behinderungen in besonderen Einrichtungen einbeziehen.
Der Entscheidung der Eltern, ob ein Kind eine Regelschule oder eine Sonderschule besuchen soll, muss eine qualifizierte Beratung vorausgehen.
Auch der Prozess in den Kommunen in Richtung inklusiver Bildungsangebote muss begleitet und koordiniert werden. Hierbei können unsere sonderpädagogischen Einrichtungen eine wichtige Beratungs- und Unterstützungsfunktion einnehmen.
Wir beantragen deshalb zu überprüfen, inwieweit unsere Sonderschulen ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen für alle Schularten im Hinblick auf inklusive Bildungsangebote an allgemeinbildenden Schulen ausbauen und sich so an der Entwicklung regionaler Angebotsstrukturen beteiligen können.
Aus Schulversuchen und zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass sich auch zukünftig viele Eltern dafür entscheiden werden, ihre Kinder eine sonderpädagogische Einrichtung besuchen zu lassen. Der Bedarf an einem sonderpädagogischen Angebot an unseren Schulen in Esslingen, Nürtingen und Dettingen wird durch das Themenfeld „Inklusion“ keineswegs hinfällig. Deshalb müssen unsere Sonderschulen auch weiterhin eigene Bildungsangebote vorhalten und sich auch für Kinder ohne Behinderungen öffnen.
Ihr Vorhaben, sehr geehrter Herr Eininger, im Frühjahr 2015 gemeinsam mit dem staatlichen Schulamt und unter Beteiligung der Kommunen einen Fachtag als Auftakt für eine schulische Inklusionsplanung im Landkreis zu organisieren, begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich.
Zum Thema Bildung und Betreuung gibt es in Bezug auf die Rohräckerschule einen weiteren Antrag unserer Fraktion.
Wir beantragen, gemeinsam mit dem Schuldezernat zu prüfen, welcher Bedarf an Betreuung an den verschiedenen Schularten besteht und welche Ausbaumöglichkeiten gegeben sind – im Hinblick auch darauf, dass vom Land ja ein Ganztages-Schulgesetz für den Grundschulbereich verabschiedet wurde.
Anliegen und Antrag ist auch, dass die Ferienbetreuung im nächsten Jahr sichergestellt wird.
Unser Landkreis kann sich als Bildungsstandort sehen lassen und wird sich auch den zukünftig gegebenen Herausforderungen und Veränderungen stellen.


WIRTSCHAFTS- und WOHNSTANDORT
An seiner (Weiter-)Entwicklung als Wirtschafts- und Wohnstandort ist uns auch gelegen.
Wir bitten deshalb die Verwaltung um einen Bericht über die laufende Bestandsaufnahme zum Thema Breitbandversorgung im Landkreis.
Wir begrüßen die diesbezüglichen bisherigen Initiativen. Die Bedeutung eines leistungsfähigen Breitbandnetzes haben Sie, Herr Eininger, ja auch seit Längerem betont und ganz aktuell gibt es ja auch ein diesbezügliches Schreiben an die Oberbürgermeister/-innen und Bürgermeister/-innen.
Leistungsfähige Breitbandnetze sind für den schnellen Informations- und Wissensaustausch unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und eine positive Entwicklung von Kommunen und Regionen. Breitband ist ein wesentlicher Standortfaktor und spielt eine immer wichtigere Rolle sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen/Bürger, es erweitert die Interaktions- und Informationsoptionen. Breitband ist inzwischen für viele Anwendungen und Bereiche des tägliches Lebens relevant: beim Online-Banking, in der Verwaltung, in der Medizin, im Bildungsbereich, im Handel und bei der Freizeitgestaltung.
Diese infrastrukturelle Herausforderung kann von den Städten und Gemeinden nicht alleine gemeistert werden. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises kann als Anlauf- und Koordinierungsstelle ein wichtiger Partner der Kommunen sein.


SOZIALES
Dass wir für die Tafelläden im Landkreis einen Betrag von 10.000 Euro beantragen, haben wir ja bereits kommuniziert.
Träger, Spender sowie die hauptamtlich und ehrenamtlich Beschäftigten benötigen die Unterstützung der öffentlichen Hand, um dieses unverzichtbare Angebot aufrecht erhalten zu können.


ABFALLWIRTSCHAFTSBETRIEB
Beim Abfallwirtschaftsbetrieb, unserem Dienstleistungsunternehmen mit einer erfreulich unverändert hohen Kundenzufriedenheit, ist laut Wirtschaftsplan 2015 sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben von einer Kontinuität auszugehen. Das Abfallwirtschaftskonzept wurde ja im Oktober vom Kreistag verabschiedet. Allerdings steht die Erledigung der Hausaufgaben von Bund und Land zur Wertstofftonne noch aus.
Unsere Fraktion unterstützt die Bundesratsinitiative des Landes zur Abschaffung des Dualen Systems und zur Rückgabe der Entsorgungsverantwortung der Wertstoffe an die Kommunen. Bürgerinnen und Bürger haben – zu Recht – großes Vertrauen in die kommunale Abfallentsorgung und ziehen diese einer privatwirtschaftlich organisierten vor. Vorteile einer Rückführung gibt es viele: erwirtschaftete Überschüsse fließen in die Gebühren ein und eine Abfallentsorgung und Wertstoffverwertung aus einer Hand führt zu schlankeren, zu effizienteren Strukturen und bedeutet auch verlässlich verantwortliche Ansprechpartner.
Ein von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern während der Sommermonate geäußerter Wunsch ist, für den anfallenden Grünschnitt einen möglichst gut erreichbaren Entsorgungsplatz zu haben. Uns ist bewusst, dass der Bau weiterer Grünschnitt-Sammelstellen hohe Investitionskosten erfordert und dies auch nicht ohne weiteres an jedem Recyclinghof möglich ist, halten aber eine Prüfung des Sachverhaltes für wünschenswert.
Wir bitten also zu prüfen, ob neben den neun vorhandenen Kompostierungsanlagen noch weitere eingerichtet werden können.
Dabei sind auch Überlegungen miteinzubeziehen, inwieweit Sammelstellen mit Containern ausgestattet und dadurch die Investitionskosten gemindert werden könnten.


NATURSCHUTZ
Unser Landkreis trägt mit vielen Projekten und durch Beteiligungen an zahlreichen Initiativen zum Erhalt unserer Landschaft bei. Beispielhaft seien angeführt der Zuschuss für die Naturschutzmaßnahmen, die Projektkosten zur Förderung des Streuobstbaus, der Finanzierungsanteil Biosphärengebiet Schwäbische Alb, der Zuschuss für das Naturschutzzentrum Schwäbische Alb und den Naherholungsverein Schwäbische Alb.
Und weitere Projekte sind in der ATU-Sitzung vom 23.10.2014 dazu gekommen – wie die „Ansiedlung des Wiedehopfs“ und „Der blühende Landkreis“.
Alle diesbezüglichen Maßnahmen und Projekte unterstützen wir gerne.
Wir beantragen deshalb, die Förderung von Naturschutzmaßnahmen zu pauschalieren und mit 60.000 Euro zu veranschlagen.


FREILICHTMUSEUM
Der Neubau des Eingangsgebäudes steht. Im Frühjahr 2015 wird das Haus Bühler in Betrieb genommen. Beide Bauten tragen zu einer Aufwertung bei und steigern die Attraktivität des Freilichtmuseums zusätzlich.
Zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung könnte nach unserem Dafürhalten ein Vorschlag und Antrag von uns beitragen!
Wir bitten zu überprüfen, ob ganz grundsätzlich und zu welchen Bedingungen in landkreiseigenen Gebäuden für junge Künstler/-innen Ateliers zur Verfügung gestellt werden könnten. Und wir haben bei diesem Vorschlag/Antrag insbesondere an Häuser in unserem Freilichtmuseum gedacht.


KREISKLINIKEN
Auch wenn wir die Entscheidung des Bundeskartellamtes nach wie vor nicht nachvollziehen können und nicht für gut halten, müssen wir mit dieser Tatsache der gescheiterten Fusion umgehen.
Wir sind erleichtert, dass unsere Kreiskliniken eine erfreuliche Leistungsfähigkeit aufweisen. Steigende Fallzahlen, höhere Casemix-Punkte und eine hohe Patientenbindung trotz großer Konkurrenz können dies belegen.
Dies ist auch deshalb bemerkenswert, da sich ja die Rahmenbedingungen nicht gerade verbessert haben. Als Stichworte mögen genügen:

  • Das Abrechnungssystem mit den DRG fordert von unseren Kliniken eine Wirtschaftlichkeit, die nur unter hohem Aufwand von Personal und Krankenhausträger zu erreichen ist.
  • Die Investitionszuschüsse sind unzureichend, wenn auch in Baden-Württemberg besser als in den meisten Bundesländern.
  • Wir haben einen dominierenden Anteil an Fixkosten beim operativen Geschäft.
  • Wir sind abhängig von Entscheidungsträgern, die wir kaum beeinflussen können – erinnert sei an die Bundesgesetzgebung mit ihrer Pflegeordnung und an die bereits angeführte Entscheidung des Bundeskartellamtes.
  • Schließlich stehen wir in einem Qualitätswettbewerb, der eben auch Geld kostet.

Dass sich unsere Leistungsergebnisse dennoch sehen lassen können, ist von drei Faktoren abhängig/beeinflusst:

  1. Unsere Konsolidierungsmaßnahmen beginnen zu greifen – sie reichen von der Neuorganisation der Serviceleistungen über die Optimierung des Wareneinsatzes und des Einkaufs bis hin zur Reorganisation des Controlling in den Bereichen Medizin und Finanzen.
  2. verfügen wir über ein hochrangiges, wettbewerbsfähiges medizinisches Angebot und schließlich können wir uns.
  3. Auf ein hochqualifiziertes und engagiertes ärztliches und pflegerisches Personal verlassen – ganz sicher der Schwerpunkt unserer Habenseite!

Unser Dank gilt allen für und in den Kliniken Tätigen!
Für die Zukunft ist es unserer Fraktion wichtig, dass das Medizin- und Finanzcontrolling in kurzen Zeitabständen erfolgt, ambulante Angebote an unseren Häusern weiter verstärkt werden und eine enge Zusammenarbeit von Ärzten, Pflege und Verwaltung als Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit gesehen wird.


NACHHALTIGE FINANZIERUNG und VERMÖGENSERHALT
VERBESSERUNG der ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGEN des Kreistages
Unter der Überschrift „Nachhaltige Finanzierung und Vermögenserhalt“ beantragen wir, eine Modifizierung der Finanzierungs-Leitlinien vorzunehmen.


Die Finanzierungs-Leitlinien in der bisherigen Form berücksichtigen nach unserer Überzeugung die Intention des Gesetzgebers, die der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zugrunde lag, nur unzureichend.
Dies betrifft insbesondere eine ressourcenorientierte Wirtschaftsführung und das Postulat der intergenerativen Gerechtigkeit.
Als wichtigstes und entscheidendes Ziel für die Haushaltsführung des Landkreises erachten wir, ein nachhaltig positives ordentliches Ergebnis zu erreichen.
Die weitere Priorisierung bitten wir dem Antrag zu entnehmen!
Um eine Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen des Kreistages zu erreichen, beantragen wir des Weiteren – immer wieder angeführt/thematisiert – eine möglichst realistische Erfassung der Planansätze.
Wir Kreisrätinnen und Kreisräte entscheiden auf der Basis von Planansätzen über Schwerpunkte, Ergänzungen und Veränderungen. Ob ein Handlungsspielraum gegeben und wie groß dieser ist, hängt wesentlich von der Qualität/Güte der Planung ab.
Jede Entscheidung ist abhängig von den Informationen, die ihr zugrunde liegen. Je passgenauer die Planansätze sind, desto mehrheits- und tragfähiger kann eine Beschlussfassung sein.


KREISUMLAGE-HEBESATZ
Zum guten Schluss: der vorgeschlagene Kreisumlagehebesatz von 33,5 Prozentpunkten wird von uns mitgetragen!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Esslingen, 6. November 2014